Präsentation:
· von rechtlichen Problemen der Zitierfreiheit auf dem Beispiel von “Reksio”- Zeichentrickfigur
· der Berufserfahrungen im Bereich der rechtlichen Aspekte der Zeichentrickfilmen
Grafikwerk:
“Reksio”- Hund -Zeichentrickfigur (Urheber: Lechosław Marszałek; Urheberrechtsinhaber: Helena Filek-Marszałek)
Unter welchen Umständen ist zitieren erlaubt?
Rechtsgrundlage: Artikeln: 29.1, 34 and 35 des Gesetz von 4. Februar 1994 über das Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte (konsolidierte Fassung Dz. U. 2006
Nr 90, Posten 631 in der geänderten Fassung).
Welche Bedingungen der Zitierfreiheit-Recht werden erfüllt?
· zitiert ist ein Fragment des Werkes oder eine kleine Arbeit in voller Länge,
· zitiertes Werk ist bereits erschienen und veröffentlicht
· Zitat wird in einem unabhängigen urheberrechtlich geschütztes Werk gemacht
· Ziele des Zitat: Erklärung oder kritische Analyse oder Lehre oder die Rechte über eine bestimmte Art von schöpferischer Tätigkeit
· Zusätzlich: Artikel. 10 der Berner Übereinkunft
Urteile des polnischen Obersten Gerichtshof vom 23. November 2004 (Aktenzeichen I CK 232/04) und Berufungsgericht in Poznan vom 26. April 2000 (Aktenzeichen 1087/99)
Rechtsliteratur für den Start: J. Barta, R. Markiewicz, Urheberrecht, Warschau 2010, s.190-197
(nur auf Polnisch)
Ist die erzieherischen Charakter dieser Informationen als Zitate gerechtfertigt?
